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Transportbedingungen

Sehr geehrter Kunde,

 

Wenn Sie unser Unternehmen mit Transportleistungen beauftragen, machen Sie sich bitte mit den nachfolgenden Bedingungen für die Auftragsdurchführung durch uns vertraut. In unserem Unternehmen glauben wir, dass klare Regeln Freunde machen. Wenn Sie also mit den folgenden Bedingungen nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte mit, bevor wir Ihre Bestellung annehmen. Durch das Absenden einer Bestellung an uns erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden.

Allgemeine Transportbedingungen

[für Dienstleistungen von Unternehmen der TMD-Gruppe]

  1. Diese Allgemeinen Transportbedingungen("AGB")gelten wenn der Kunde bei uns bestellt: (TMD Arkadiusz Dąbrowski NIP: PL8221925663, TMD Dąbrowski Pharma Transport SKA NIP: PL 5322099018, TMD Logistics Sp. Z oo NIP: PL5110289702)Erbringung von Transportdienstleistungen und anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Transport, Lagerung, Umladung, Organisation von Zolldiensten.

  2. Das von uns abgegebene Angebot umfasst nur die darin aufgeführten Tätigkeiten und gilt für den darin angegebenen Zeitraum. Wir haften nicht für Tätigkeiten, die nicht bei uns in Auftrag gegeben wurden.

  3. In Ermangelung einer bestimmten Gültigkeitsdauer des Angebots gilt seine Gültigkeit nur für die Zeit, die für die sofortige Bestätigung erforderlich ist, während die Leistung zum vereinbarten Termin erbracht wird.

  4. Das Angebot und die Preise für bestimmte Dienstleistungen beziehen sich nur auf: in der Bestellung enthaltene Waren, in der Bestellung angegebene Bestimmungsorte und wurden unter der Annahme einer ununterbrochenen Auftragsausführung entwickelt.

  5. Für den Fall, dass der Kunde den im Auftrag angegebenen Ort der Be-, Entladung, Umladung oder andere Bedingungen des Auftrags ändert, was zu einer Verlängerung der Route oder der Notwendigkeit führt, ein Gebiet mit begrenztem oder geregeltem Verkehr zu durchfahren, werden wir dies tun berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, die uns entstehen (für zusätzliche Kilometer oder zusätzliche Fahrstunden).

  6. Wir werden uns bemühen, dass das von uns übermittelte Angebot unverändert bleibt, behalten uns jedoch das Recht vor, die Bedingungen des Angebots im Falle plötzlicher äußerer Gründe zu ändern.

  7. Unser Preisangebot beinhaltet alle Kosten, ausgenommen Standgeld, das der Kunde gesondert zu tragen verpflichtet. Als Parkpauschale gehen wir von EUR 300,- netto für jeden angefangenen Tag aus. Die Parkgebühr berechnen wir ab der 5. Parkstunde (gerechnet ab dem in der Bestellung angegebenen Zeitpunkt der Be-/Ent-/Umladung).

  8. Eine Stornierung des uns erteilten Auftrages nach 24 Stunden nach Annahme durch uns berechtigt uns, dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der Frachtrate in Rechnung zu stellen. Die ausgewiesene Vertragsstrafe können wir auch geltend machen, wenn der Kunde uns die Parameter des Fahrzeugs mitteilt, dessen Nutzung sich aufgrund der Beschaffenheit der Ladung als unmöglich erweist (bitte bei der Auftragserteilung die baulichen Gegebenheiten berücksichtigen). Ladeteil des Fahrzeugs, einschließlich der Kühleinheit). Sehr geehrter Kunde, bitte haben Sie insbesondere Verständnis für diese Bedingung, denn wenn Sie die Bestellung stornieren, entsteht uns ein Verlust auf diesem Konto - unser Fahrer ist oft unterwegs oder am Ort angekommen, und außerdem "blockieren" wir mit der Annahme Ihrer Bestellung die Möglichkeit, andere Aufträge mit einem bestimmten Fahrzeug auszuführen, tragen wir daher nicht nur die tatsächlichen Kosten der Stornierung des Auftrags, sondern verlieren auch die Vorteile, die wir durch die Ausführung eines anderen Auftrags zu diesem Zeitpunkt erlangt hätten.

  9. Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden gilt als abgeschlossen   wenn alle relevanten Bedingungen zwischen den Parteien vereinbart wurden, d. h. Art des Fahrzeugs, Art und Parameter der Ladung, Zeit und Ort der Be- und Entladung und die Höhe der Vergütung. Übersendet der Kunde eine spätere schriftliche Bestätigung des Vertragsschlusses, die von den vorstehenden Regelungen abweichende oder andere Regelungen als die Verhandlungsgegenstände enthält, so sind diese für uns nicht bindend.

  10. Für zusätzliche Anweisungen, die den ausführenden Personen während der Fahrt oder am Be- oder Entladeort erteilt werden, sind wir nicht verantwortlich.

  11. Der Auftrag muss alle erforderlichen Angaben über die Sendung und ihre Beschaffenheit, die Anzahl und das Gewicht der einzelnen Packstücke, deren Maße, Volumen und Art sowie alle sonstigen für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben enthalten. Darüber hinaus ist anzugeben, ob es sich bei der Sendung um ein Gefahrgut handelt, das ADR-Transportnormen und kontrollierte Temperatur erfordert und in welchem Umfang. Wir sind nicht verantwortlich, wenn Informationen über die transportierten gefährlichen oder hochwertigen Güter nicht gemeldet werden.

  12. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und genaue Angaben zu Versand, Verpackung und Versandbegleitpapieren zu machen. Die Nichtbeachtung des Vorstehenden durch den Kunden führt dazu, dass wir den Schaden, der uns in diesem Zusammenhang entsteht, reparieren müssen.

  13. In einer Situation, in der der Transportauftrag gefährliche Güter betrifft, ist der Kunde verpflichtet, genau anzugeben, um was es sich bei der Beförderung handelt und welche Gefahren die transportierten Güter betreffen, welche Vorkehrungen zu treffen sind und alle Informationen, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind korrekt und in Übereinstimmung mit den in der Europäischen Union geltenden Normen und Sicherheitsvorschriften.

  14. Wenn Entscheidungen und Handlungen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags getroffen werden müssen, berücksichtigen wir zuerst die Sicherheit des Fahrers und anderer Personen und dann die Sicherheit der Sendung und des Fahrzeugs. Alle Maßnahmen werden im Auftrag des Kunden durchgeführt.

  15. Das Fehlen von Informationen über die Ausführung des Auftrags (einschließlich der fehlenden Kontaktaufnahme mit dem Kunden) wie Art der Ware, Termine, Spezifikation berechtigt uns zu einer unabhängigen Entscheidung über die Durchführung des Transports unter Wahrung des Grundsatzes der Sorge um die Sicherheit von Waren, Personal und Transportmitteln. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Notwendigkeit solcher Maßnahmen entstehen, trägt der Kunde.

  16. Bei Abholung der Sendung prüfen wir nach Möglichkeit deren Zustand auf Menge (Anzahl Packstücke, Paletten, Kartons, Container, nicht Wareneinheiten), Einhaltung der Begleitpapiere und auf äußerlich erkennbare Schäden. Beschädigungen, Mängel oder sonstige Mängel der Ware werden wir dem Kunden unverzüglich anzeigen.

  17. Wir prüfen die Qualität und den Zustand der Ware nicht, daher übernehmen wir keine Verantwortung für den tatsächlichen Inhalt der Verpackung und das tatsächliche Gewicht der Ware.

  18. Die in der Bestellung enthaltenen Abhol- und Liefertermine können nicht eingehalten werden, wenn Gründe, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, die Einhaltung der in der Bestellung enthaltenen Fristen verhindern.

  19. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Die Angabe des Warenwertes oder eines besonderen Lieferinteresses in der Bestellung gilt nicht als Erklärung der Versicherungsbereitschaft und hat keine Wirkung nach Art. 24 und 27 des CMR-Übereinkommens ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, auf die in Punkt verwiesen wird 20.

  20. Die Angabe des Warenwertes auf dem Konnossement (Art. 24 CMR-Übereinkommen) oder in der Bestellung sowie die Erklärung der Höhe des besonderen Lieferinteresses (Art. 27 CMR-Übereinkommen) bedarf unbedingt unserer ausdrücklichen Zustimmung (Bestätigung schriftlich oder per E-Mail), Festsetzung einer zusätzlichen Vergütung für uns als Frachtführer und Abschluss einer zusätzlichen Straßentransport-Haftpflichtversicherung zur Absicherung des Transports. Die Eintragung des Warenwertes in das Konnossement oder die Bestellung sowie die Erklärung des Betrages des besonderen Lieferinteresses ohne unsere Zustimmung hat für uns keine Rechtsfolgen.  

  21. Wir sind nicht verantwortlich für die sendungsbegleitenden Dokumente mit Ausnahme des CMR-Beförderungsdokuments.

  22. Wir werden uns bemühen, Transportdokumente (CMR) und andere uns zur Verfügung gestellte Dokumente mit der Sendung innerhalb der vom Kunden erwarteten Zeit bereitzustellen. Bei verspäteter Zustellung von Unterlagen haften wir insoweit nur, wenn der Kunde den tatsächlichen Schaden und dessen Höhe nachweist.

  23. Wir werden uns bemühen, die Anweisungen des Kunden bezüglich der Bestätigung des Ladens, Entladens usw. in einem dedizierten IT-System zu befolgen, jedoch sind wir nicht der Administrator oder regelmäßige Benutzer des Systems des Kunden, wir haben keinen Einfluss auf dessen ordnungsgemäßen Betrieb, da sowie aufgrund der Vielzahl der am Markt verfügbaren IT-Lösungen schulen wir unsere Mitarbeiter nicht im Umgang mit Drittsystemen. Wir stimmen daher nicht zu, uns Vertragsstrafen im Zusammenhang mit der Beauftragung von uns zur Durchführung von Bestätigungen in externen Systemen in Rechnung zu stellen.

  24. Tatsachenwidrige Angaben auf den Beförderungspapieren kann der Kunde von uns nicht verlangen, da uns dies nachteilige Rechtsfolgen aussetzt. Etwaige Vertragsstrafen, die sich der Auftraggeber für unser gesetzeskonformes Handeln vorbehalten hat, sind unwirksam.

  25. Weichen diese AGB von den uns im Kundenformular übermittelten Auftragsbedingungen ab, so gehen bei Widersprüchen die AGB vor. Sehr geehrter Kunde, wenn Sie mit dieser Bestimmung nicht einverstanden sind, bestellen Sie keinen Transport bei uns oder vereinbaren Sie mit uns im Voraus die Bedingungen, die für Sie offensichtlich interessant sind. Wenn Sie uns Ihre eigenen Auftragsbedingungen zusenden, bedeutet dies nicht, dass wir diese stillschweigend akzeptieren.

  26. Sofern der Auftraggeber in seinen Auftragsbedingungen Vertragsstrafen vorschreibt, sind diese für uns nur verbindlich, wenn sie den Bestimmungen des nationalen Rechts und des CMR-Übereinkommens entsprechen.

  27. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit auf dem Transportdienstleistungsmarkt sind etwaige Vorbehalte bezüglich Vertragsstrafen wegen Wettbewerbsverbots für uns nicht bindend, wenn wir bereits vor Annahme des Ausführungsauftrags des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer des Auftraggebers zusammengearbeitet haben wir haben die Daten des Auftragnehmers aus anderen Quellen als vom Auftraggeber und bei fehlender Leistungsgleichwertigkeit. Sehr geehrter Kunde, wenn Sie sich für Wettbewerbsverbote interessieren, vereinbaren Sie mit uns im Voraus die Bedingungen, die Sie interessieren, denn wir werden nicht an Bedingungen gebunden, die zu allgemein, Gegenstand, langfristig, nicht gleichwertig, nicht grundsatzkonform sind des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die uns daran hindern, ein Geschäft zu führen oder überhöhte Vertragsstrafen vorzubehalten.

  28. Pflichten zum Palettentausch werden nur nach vorheriger Absprache ihrer näheren Bestimmungen ausgeführt. Den Bestimmungen der Auftragsbedingungen, die uns mit Vertragsstrafen im Zusammenhang mit dem Palettentausch belasten, stimmen wir nicht zu.

  29. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellung gilt polnisches Recht.

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